Hochhäuser sind gemäß ÖNorm ONR 22000 (Fluchtniveau >= 22m) mit Feuerwehraufzügen auszustatten. Für die Neuerrichtung von Feuerwehraufzügen gilt die ÖNORM EN 81-72 in Verbindung mit der TRVB 150.

Durch einen Feuerwehraufzug soll eine Transportmöglichkeit für die Einsatzkräfte der Feuerwehr geschaffen werden, welche auch im Brandfall gefahrlos zu benützen ist und mit der einerseits Material- und Mannschaftstransporte durchgeführt werden können, die andererseits aber auch zur Personenrettung in Begleitung der Feuerwehr herangezogen werden kann.


Jeder Brandabschnitt muss mit einem Feuerwehraufzug aufgeschlossen werden, wobei wiederum ein Feuerwehraufzug auch mehreren Brandabschnitten zugeordnet werden kann. Die Situierung erfolgt in Verbindung mit einer Sicherheitsstiege, der Zugang muß über Schleusen erfolgen. Feuerwehraufzüge sind Aufzüge, deren Funktion auch im Brandfall gewährleistet ist. Die Feuerwehraufzüge sind die einzigen Aufzüge, die im Brandfall benützbar sein dürfen, alle anderen Aufzüge müssen außer Betrieb gesetzt werden (zweckmäßig ist eine Evakuierungsfahrt zum Ausgangsniveau).
Feuerwehraufzüge verkürzen die Angriffswege der Feuerwehr und ermöglichen eine rasche Brandbekämpfung. Außerdem dienen sie zur Rettung von gehbehinderten Personen sowie für den Nachschub an Ausrüstung.

  • Kabinengröße: 1.100 x 2.100 mm bzw. in genehmigten Ausnahmefällen 1.100 x 1.400 mm
  • Türbreite: 900 mm
  • Geschwindigkeit ist so bemessen, dass die entfernteste Haltestelle von der Feuerwehrzugangsebene spätestens nach 60 Sekunden erreicht wird
  • Kabine mit integrierter Deckenluke und Leiter
  • Eine Sondergröße stellt der Bettenaufzug mit 1600kg dar.

Hinweis: Bei der Ausführung eines Feuerwehraufzugs ist möglichst auf einen reduzierten Schachtkopf zu verzichten, weil hierbei im Bedarfsfall die erforderliche Selbstrettung der Feuerwehrleute erheblich behindert bzw. gefährdet wird. Ähnliches gilt für eine reduzierte Schachtgrube, welche mittels Löschwassers schneller überlaufen kann und damit zu Fehlfunktionen am Feuerwehraufzug führt

Benutzbarkeit von Feuerwehraufzügen für Interventionsdienste:
Es besteht Seitens der Feuerwehr kein Einwand gegen die Benutzung von Feuerwehraufzügen durch Interventionsdienste.

  • Die Benutzung bedarf nur mit einer Untersperre, des Feuerwehr-Schlüsselsafeschlüssels möglich sein. Wie sind mit entsprechenden Piktogrammen zu kennzeichnen.
  • Der Feuerwehraufzug kann so lang vom Interventionsdienst benutzt werden, bis bei der Interventionsschaltung gegebenenfalls das Abbruchkriterium – also Auslösung eines zweiten automatischen Brandmelders, eines Druckknopfmelders, Drahtbruch, Kurz- oder Erdschluss auftritt oder die Erkundungszeit ohne Rückstellung der Brandmeldeanlage verstrichen ist – auftritt.
  • Die Aufzugssteuerung ist so zu gestalten, dass spätestens bei Auftreten des Abbruchkriteriums der Aufzug ins Fluchtgeschoß zurückgerufen wird und dort stehen bleibt.
  • Feuerwehraufzüge müssen das von der Feuerwehrzugangsebene entfernteste Geschoss innerhalb von 60 Sekunden nach Schließen der Aufzugsschachttüren erreichen
  • Eine weitere Inbetriebnahme darf nur der Feuerwehr möglich sein.

Benützbarkeit von Feuerwehraufzügen für Behindertenevakuierung bei Veranstaltungen:

  • Sollten für die Behindertenevakuierung bei Veranstaltungen Aufzüge vonnöten sein, so müssen diese gemäß ÖNORM B 1600 in Sicherheit und Funktion Feuerwehraufzügen entsprechen. Die Verwendung von Feuerwehraufzügen ist nicht gestattet, wenn es nicht in unmittelbarer Umgebung einen weiteren Feuerwehraufzug gibt.

 

Beispiel bei einer Aufzugsgruppe:

  1. Brandbeständiger Vorraum
  2. FEUERWEHRAUFZUG
  3. Normale Aufzüge
  4. Feuerwiderstandsfähige Trennwand

Grundriss Feuerwehraufzug Standard 1000kg

Forderungen der ÖNORM EN 81-72 bzw. TRVB 150:
Alle elektrischen Komponenten im Abstand <1m zu den Schachttüren sind tropf-, spritzwassergeschützt (IPX3, Abdeckungen) herzustellen. Die elektrischen Einrichtungen <1m über Schachtsohle entsprechen Schutzgrad IP67.

Ein Feuerwehrkommunikationssystem mit Sprechstellen im Fahrkorb, in der Hauptangriffsebene und beim Steuerschrank ist vorzusehen. Das Kommunikationssystem ist als interaktives 2-Wege-System, bestehend aus Lautsprecher und Mikrofon (kein Telefonhörer) auszuführen.

Eine Notklappe im Fahrkorb für die Selbstbefreiung des Feuerwehrmannes ist erforderlich.

Notleiter

Türsicherheitseinrichtungen, welche durch Hitze und Rauch beeinträchtigt werden könnten, müssen überbrückt werden. Im Normalbetrieb sind die Lichtvorhänge aktiv, mittels TUS-Safe-Schlüssel wird die Feuerwehrvorzugssteuerung aktiviert (Lichtvorhänge deaktiviert). Sämtliche Befehlsgeber werden deaktiviert wobei Tür-Auf und Notruf weiterhin aktiv sind. Nach dem Erreichen des Geschosses bleiben Türen geschlossen, ein Öffnen erfolgt durch ständiges Drücken des Tür-Auf-Tasters. Bei Loslassen vor vollständiger Öffnung erfolgt Tür-Schließung. Nach dem vollständigen Öffnen bleibt die Türe so lange offen, bis ein neuer Fahrkorbinnenruf erfolgt.

Bauseitige Leistungen

Feuerwehraufzugsschächte müssen im Brandfall rauchfrei bleiben. Dies kann durch eine Druckbelüftung sichergestellt werden, die im Brandfall in den im Brandbereich befindlichen Aufzugsvorräumen einen Überdruck erzeugt, um das Eindringen von Rauch in den Aufzugsschacht zu verhindern.

Ausbildung einer Schleuse gemäß TRVB 150 einschl. Druckbelüftung.
Notstromaggregat in einem brandgeschützten Bereich angeordnet E90-Zuleitung, sowie die normalen Zuleitungen sind brandgeschützt und untereinander und von anderen Energieversorgungen getrennt zu führen.
Brandschutzmäßiges Einmauern der Schachttüren.
Sumpfpumpe oder ähnliches in der Schachtgrube, sodass der Anstieg des Wassers in der Schachtgrube über die gedrückten Fahrkorbpuffer verhindert wird.
Die Entwässerung der Schachtgrube ist für 300l /min für eine Dauer von 90min auszulegen.

Der Aufzugsschacht des Feuerwehraufzuges sowie allfällige weitere Aufzugsschächte, deren Ladestellen in den brandgeschützten Vorraum des Feuerwehraufzuges münden, müssen einschließlich ihrer Triebwerksräume mit unmittelbar ins Freie führenden Lüftungsöffnungen versehen sein, wobei folgende Werte jedenfalls einzuhalten sind:

Diese Lüftungsquerschnitte müssen zumindest im Brandfall vorhanden sein (Ansteuerung durch automatische Brandmeldeanlage).

Anmerkung: Im Bestand kann die Landesbehörden Erleichterungen zulassen – dies ist mit den zuständigen länderspezifischen Behörden abzuklären ( Merkblatt der MA37-Wien )

Linkedin: Gernot Einsiedler