Beratungsleistungen im Aufzugsbereich werden d.z. keine angeboten.
Ich biete Sachverständigentätigkeiten als Gerichtsgutachter (allgemein gerichtlich beeiderter und zertifizierter Sachverständiger für Aufzüge und automatische Autoparksysteme). Gutachten werden d.z. nur im Zuge eines gerichtlichen Auftrages erstellt (keine Privatgutachten).
Firmenneutrale und unparteiische Gutachen werden beispielsweise benötigt:
- Zur Beurteilung und Bewertung des Zustands von Anlagen
- Zur Beurteilung und Bewertung von Schäden an Anlagen
- Zur Beurteilung und Bewertung von erbrachten Sach- und Dienstleistungen an Anlagen
- Bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen
- Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werden Sachverständige zur Durchführung eines Gutachtes vom Richter herangezogen.
Information zu dem Thema Sachverständiger auf Wikipedia
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