Bei beengten Platzverhältnissen insbesondere im Innenstadtbereich sowie aufgrund gesetzlicher Auflagen betreffend Anzahl der Stellplätze werden immer wieder KFZ – Parkiersysteme (Einfach- und Doppelparker, horizontale Verschiebesysteme, automatische Parksysteme, uvm.) eingesetzt. Die ersten diesbezüglichen Anlagen wurden in den 60-iger Jahren entwickelt und heute haben sich in dieser Marktnische nur einige wenige Unternehmen europaweit positioniert.
Das Ziel all dieser Parksysteme ist die optimale Raumausnutzung und dies rechnet sich in vielen Fällen beim einfachen Vergleich von den Anschaffungskosten zu den einzusparenden Bauwerkskosten.
Die Auswahl jenes für den jeweiligen Anwendungsfall bezüglich Kundenanforderung und baulicher Infrastruktur am besten geeigneten Parksystems ist aufgrund der Vielfalt der technischen Lösungen kein einfaches Unterfangen.
Da sich Planungsfehler im späteren Betrieb nur in wenigen Fällen mit angemessenem Aufwand sanieren lassen, empfiehlt es sich bereits in der Planungs- und Errichtungsphase fachkundige Berater hinzuzuziehen, welche losgelöst von etwaigen Verkaufsinteressen die optimalen Lösungsvarianten erarbeiten.
In der nachgelagerten Nutzungsphase gilt es sozusagen auf Kosten der genutzen Vorteile im Zuge der Errichtung nunmehr auch jene für den Anlagenbetreiber einhergehenden Nachteile aufzuzeigen:
- Komfortverlust für Benutzer ( zusätzliche Manipulationstätigkeiten, Wartezeit, Limitierungen bei KFZ-Tragkraft, -Höhe und -Längen )
- Laufende Servicierung durch Fachfirmen
- Regelmäßige Prüfung durch Sachverständige
- Kein Zugriff auf KFZ bei Anlagenausfall
- Laufende Reinigung und Pflege der Anlage
- Erhöhte Korrosionsgefahr
Im laufenden Betrieb gibt es mit derartigen Anlagen in der Regel kein Problem, wobei nahe liegender Weise die Störungshäufigkeit mit steigender Automatisierung der Anlagen steigt.
Bei Ausfall der Anlagen gehen aufgrund des verwehrten Zugriffs zum eigenen Auto die Wogen sehr hoch und Streitigkeiten betreffend Taxirechnungen, Verdienstentgang, etc sind keine Seltenheit mehr. Beim Abschluss von Mietverträgen empfiehlt es sich neben jene oft außer Acht gelassenen Verpflichtungen der Einhaltung der Betriebsanleitung daher auch derartigen Möglichkeiten nicht außer Acht zu lassen.
Diese relativ unproblematische Störungsanfälligkeit täuscht jedoch viele Betreiber über die wahren Probleme der Anlagen hinweg und diese unterschätzen oft das Risiko der Anlagenschädigung in Folge der betriebsbedingten Nutzung ( Anordnung in feuchten Kellern, Regenwasser, Schnee mit Salz, etc. ), wodurch sich langfristig betrachtet die Kostenfalle Parksystem öffnet. Mangelnde bzw. mangelhaft durchgeführte Reinigungstätigkeiten verschärfen die Situation zusätzlich.
Aufgrund unserer Erfahrung sollten Parksysteme je nach örtlicher Lage, Servicierung, Raumklima, Pflege, und Frequentierung nach 5 – 15 Jahren einer Generalsanierung zugeführt werden. In der Regel werden dabei einzelne besonders belastete Teile erneuert und der gesamte Korrosionsschutz wiederhergestellt. Viele Hausverwalter und Eigentümer derartiger Anlagen sparen hier jedoch am falschen Platz bzw. führen aufgrund von Unwissenheit erforderliche Sanierungen sowie die regelmäßigen Reinigungen nicht bzw. nicht fachgerecht durch.
Die Folge sind erhöhte Aufwendungen für die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes bzw. im Worst-Case die komplette Erneuerung der gesamten Anlage.
Beispiel einer Sanierung
Das vorhandene Parksystem ist durch die Salzstreuung und mangelnde Reinigung über die Jahre entsprechend in Mitleidenschaft gezogen.
Die Fahr-und Seitenbleche sind angegriffen. Jährlich sind Sanierungs- und Investitionskosten vorhanden.
Bei den oben gezeigten Fotos ist gut erkennbar, dass Salzspuren an der Anlage vorhanden sind. Über die Jahre greift das Streusalz und die Feuchtigkeit die verzinkten Bleche, etc. an.
Zinkoxyd (Weißrost) wird durch anhaltende Feuchte, schlechte Durchlüftung, etc. hervorgerufen.
Eisenoxyd (Rost) wird z.B. durch mechanische Beschädigungen, Verschleiß, Streusalzablagerungen, mangelhafte Pflege, etc. hervorgerufen.
Sanierung:
(1) Die Erneuerung der gesamten Fahrbleche und der Seiten- und Mittelbleche erscheint wirtschaftlich, da die Anlage dadurch einen neuwertigen Zustand erhält.
(2) Die neuen auf die Anlage abgestimmten Teile werden verbaut.
(3) Die Anlage ist wieder betriebssicher und es stehen keine Investitionen für die nächsten Jahre an.
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