• Grundsätzlich gilt, dass jede Maßnahme, die die Ausbreitung von Viren verhindert oder einschränkt, genutzt werden sollte. Dazu gehört zunächst einmal auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder einer Mund-Nasen-Schutzmaske. 
  • Häufiges Reinigen und Desinfizieren (mehrmals täglich bis zu stündlich),insbesondere der Bedienelemente und der Handläufe, trägt zur Hygiene im Fahrkorb bei. 
  • Direkter Kontakt – und das gilt nicht nur im Falle von Aufzügen – mit Tastern, Wänden, Handläufen und Türen sollte vermieden werden.
    Ggf. können Handschuhe getragen werden oder ein Hilfsmittel (z. B. Kugelschreiber, Feuerzeug oder anderer Gegenstand) zum Drücken von Tastern verwendet werden. 
  • Häufiges Händewaschen, z. B. nach jeder Aufzugsnutzung, hilft ebenfalls, ggf.durch Berührung von Tastern auf Händen befindliche Viren unschädlich zumachen.
  • Aufzüge sollten nach Möglichkeit immer nur von jeweils einer Person genutzt werden. Die zulässige Anzahl an Personen sollte so festgesetzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Es sollten sich pro Fahrt also möglichst wenige Personen in der Aufzugskabine befinden. 
  • Um die Nutzung von Aufzügen denjenigen Personen, die auf Aufzüge dringend angewiesen sind, zu ermöglichen, sollten insbesondere zur Überbrückung von nur wenigen Stockwerken alternativ die Treppenhäuser verwendet werden. Auch hier gilt es, den Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. 
  • Organisatorisch sollten Betreiber in gewerblich genutzten Gebäuden Vorkehrungen treffen, damit nicht alle Nutzer auf einmal zu den Aufzügenströmen (Pausenzeiten, Home-Office, Gleitzeit …) 
  • Darüber hinaus ist den Betreibern von Aufzügen anzuraten sicherzustellen,dass die Kabinen gut belüftet sind (Lüfter einschalten, falls vorhanden, sowie zusätzliche Möglichkeiten prüfen).Eine gute Durchlüftung fördert die Hygiene und verbessert die Luftqualität.Durch das Lüften kann die Anzahl von möglicherweise in der Luft vorhandenen Aerosole reduziert werden, die wiederum als Träger von Viren in Frage kommen. 

    Für den Fahrkorb gilt gemäß der Norm EN 81-20:
    5.4.9 Lüftung  
    5.4.9.1 Fahrkörbe müssen im oberen und unteren Bereich des Fahrkorbs mit Lüftungsöffnungen versehen sein.  
    5.4.9.2 Die wirksamen Flächen der Lüftungsöffnungen im oberen und unteren Bereich des Fahrkorbs müssen jeweils mindestens je 1 % der Nutzfläche des Fahrkorbs betragen.  Spalte an den Fahrkorbtüren dürfen bei der Berechnung der Lüftungsöffnungen bis zu 50 % der erforderlichen wirksamen Fläche miteinbezogen werden.  

    Da die Auslegung der Belüftung auf die Maximalzahl an Personen ausgelegt wird, die Zahl der gleichzeitigen Nutzer von den meisten Betreibern in Zeiten einer Pandemie allerdings auf ein Minimum beschränkt werden sollte, dürfte die Fahrkorbbelüftung in den meisten Fällen ausreichend sein.  Es können aber in vielen Fällen auch ergänzende Maßnahmen zur besseren Belüftung getroffen werden. So können eventuell vorhandene Entrauchungsöffnungen im Aufzugschacht zur Erhöhung der Luftströmung geöffnet werden. Die primäre Entlüftungsklappe oben im Aufzugsschacht sollte in jedem Fall dauerhaft geöffnet sein. Diese stellt generell die Hygiene im Schacht sicher. Die Belüftungsöffnungen im Fahrkorb sollten durch Aufzugstechniker zur Sicherstellung der Luftströmung geprüft und gegebenenfalls gereinigt werden.
  • Technische Maßnahmen, z. B. die Verlängerung der Öffnungszeiten von Türen, das Nachrüsten von Lüftern, können mit dem Aufzughersteller oder Wartungsunternehmen realisiert werden. Weitere technische Lösungen wie die Nutzung keim abtötender UV-C-Strahlung zur Desinfektion des leeren Fahrkorbs sowie technische Lösungen zur Filterung oder Desinfektion der Luft in der Kabine sind ebenfalls möglich. 
  • In neuen Aufzügen ist teilweise bereits eine berührungslose Nutzung via Appoder RFID-Karte möglich. Auch kann das Höchstgewicht für Fahrten technisch begrenzt werden, um Fahrten mit zu vielen Personen im Fahrkorb zu verhindern. Das Umstellen von Sammelbetrieb auf Taxibetrieb (Rufsteuerung), bei dem jeder Ruf einzeln abgearbeitet wird, kann zudem die Nutzung optimieren, verringert aber die Transportkapazität der Aufzugsanlagen. 



    (Hinweise übernommen vom Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen im VDMA) 

Linkedin: Gernot Einsiedler