Bisher wurden Aufzugsschächte mit Permanentöffnungen im Schachtkopf versehen, um die baurechtlichen Anforderung sicherzustellen. Aufsteigende Luft im Schacht – verursacht durch thermische Effekte (Kamineffekt) – zieht die warme Luft des Gebäudes durch die Schachttüren aus den Etagen und Räumen in den Schacht, und entweicht über die Öffnung im Schachtkopf nach außen. Diese Permanentöffnungen stellen eine Lücke in der Gebäudewärmedämmung dar. Erhebliche Wärmeverluste und hohe Heizkosten sind die Folge.
In Zeiten der intensiv geführten Energieeffizienzdiskussionen haben auch Aufzüge einen nicht unerheblichen Beitrag zur Energieeinsparung zu leisten.
Die ÖNorm B 2473 gibt Architekten, Fachplanern und Aufzugerrichtern genaue Handlungsvorgaben, um natürlich wirkende Entrauchungsanlagen für Aufzugschächte bauordnungsrechtlich korrekt und energieeffizient zu planen und herzustellen. Die Bauordnungen der Länder fordern, dass Aufzugschächte zu lüften und zu entrauchen sind.
Die Landesbauordnungen schreiben für Aufzugsschächte eine Entlüftungsöffnung mit einer Größe von 2,5 % der Grundfläche des Schachtes, mindestens aber 0,1 m² vor. In Ausnahmefällen 1% der Grundfläche des Schachtes.
Eine wesentliche Verbesserung ist das Verschließen der Triebwerksraumentlüftungen. Die Entlüftung des Aufzugschachtes dient dem Abführen von Rauchgasen im Brandfall und der Versorgung des Schachtes mit ausreichend Frischluft.
Mit Hilfe moderner Technik können Aufzugsschächte gezielt und kontrolliert gelüftet werden – Wärmeverluste werden drastisch reduziert, Energieverbrauch und CO2-Ausstoß des Gebäudes sinken deutlich. Im Brandfall werden heiße und giftige Gase schnell und zuverlässig ins Freie geleitet.
Im Falle einer Rauchdetektion öffnet sich die im Schachtkopf vor der Rauchabzugsöffnung montierte Jalousieklappe und der Rauch kann ungehindert abziehen. Der Aufzug führt die Brandfallfahrt aus. Im Normalfall befindet sich die Jalousieklappe im geschlossenen Zustand und verhindert so das Entweichen von Wärme aus der Gebäudehülle. Zum bedarfsorientierten Lüften des Schachtes werden Sensoriken für Temperatur, Sensoren für die Fahrkorbbewegung, CO und eine frei einstellbare Zeitschaltuhr eingesetzt.
Kurze hygienische Lüftungsvorgänge werden automatisch und bedarfsgerecht nur bei Aufzugsnutzung ausgeführt, um ein optimales Raumklima einzuhalten. Bei Stromausfall oder einer Systemstörung öffnet die Klappe automatisch.
Der Infrarot-Brandmelder mit optischem Strahl sichert die aktive Brandfrüherkennung im Aufzugsschacht. Das System umfasst Infrarotsender und -empfänger in einem Gerät. Dabei wird ein klar abgegrenzter Strahl zu einem reflektierenden Prisma geleitet, durch das der Strahl zur Auswertung an den Empfänger zurückgeschickt wird. Trifft der Strahl auf Rauch, führt dieses zu einer Alarmmeldung.
Artikel aus dem LiftJournal-042013-2
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