Ausgangssituation:
Die Anlage war seit der Errichtung in den 60er-Jahren unverändert geblieben, allfällige Reparaturen wurden durchgeführt.

  • technisch veralteter Aufzug
  • offene sicherheitstechnische Mängel
  • Funktionsstörungen bei der Steuerung
  • hohe Reparaturanfälligkeit
  • Stufenbildung in den Stockwerken (technisch bedingt durch den eintourigen Antrieb)
  • keine Fahrkorbtüre
  • fehlende ASchG-Maßnahmen
  • kein Notrufsystem
  • hohe und mittlere Risiken bei der Evaluierung

Umsetzung / Realisierungskonzept:
Gemeinsam mit den Eigentümern und der Hausverwaltung wurde ein wirtschaftliches und zukunftsorientiertes Realisierungskonzept erarbeitet, Angebote eingeholt und diese im Zuge einer technischen Angebotsprüfung geprüft und bewertet. Für die Findung des Bestbieters wurden auch die Life-Cylce-Costs beurteilt.

laufende Kontrolle:
Laufende Baustellenbesuche damit eine reibungslose und kostensichere Ausführung erfolgt. Überprüfen der eingebauten Komponenten auf Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis und den festgelegten Qualitätskriterien und Bauteile. Etwaige Abweichungen werden sofort mit der ausführenden Aufzugsfirma erörtert und entsprechende, dafür notwendige Maßnahmen eingeleitet.

Endabnahme:
Nach Abschluss der Umbauarbeiten erfolgte die Endabnahme.

Anmerkung:

Eine Modernisierung ( gemäß ÖNorm B2454-2 ) ist dann gegeben, wenn mindestens 2 wesentliche Bauteile der Aufzugsanlage bestehen bleiben.

Wesentliche Bauteile sind:

  • Führungsschienen
  • Antrieb
  • Fahrkorb
  • Schachttüren
  • Gegengewicht

Bleiben weniger als 2 wesentliche Bauteile erhalten, so ist die Aufzugsanlage als Neuanlage/Ersatzanlage zu betrachten.

Linkedin: Gernot Einsiedler