SNEL – Safety Norm for Existing Lifts ( Evaluierung gemäß Önorm EN81-80)

Zur Verbesserung der Sicherheit an bestehenden Personen- und Lastenaufzügen wurde die Norm EN81-80 erarbeitet. In dieser sind die signifikante Gefährdungen aufgelistet, welche ältere Aufzüge gegenüber neuen Aufzügen aufweisen können. Jeder Gefährdung sind Massnahmen nach dem Stand der Technik für neue Personen- und Lastenaufzüge zugeordnet. Die ÖNorm B2454-1/2 sind die Ergänzungen zur Umsetzung, jedoch bezieht sich diese noch auf die EN81-1. Zu beachten ist, dass der Stand der Technik die EN81-20 darstellt. Die Evaluierungsnorm EN81-80 mit deren Bezug auf die EN81-20 wurde veröffentlich, die EN81-80:2003 wird mit 31.08.2021 zurückgezogen. Die Behebung der festgestellten Risiken sollte daher bereits nach der EN81-20 erfolgen.

Die Schutzeinrichtung gegen Übergeschwindigkeit (auch als „Fall nach oben“ bezeichnet) und die Schutzeinrichtung gegen eine unbeabsichtigte Fahrkorbbewegung (auch als UCM – unintended car movement bezeichnet), sind die bedeutendsten sicherheitstechnischen Anforderungen, die in den vergangenen Jahren in das Regelwerk für Aufzüge aufgenommen wurden.

Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Deutschland gibt vor, dass die notwendigen Maßnahmen für das sichere Verwenden von Aufzügen zu ermitteln sind. Die zusätzlichen Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Weiters ist die „Technische Regel für Betriebssicherheit der TRBS 3121“ für den Betrieb von Aufzügen zu beachten. Notrufsysteme sind bis 31.12.2020 nachzurüsten.

Im Rahmen einer Modernisierung ist immer zu prüfen, welche Maßnahmen realisiert werden müssen.

Überprüfung und Beurteilung von Aufzugsanlagen auf Einhaltung des Standes der Technik mit festgelegten Schutzmaßnahmen auf Grundlage der EN 81-80:2003 sowie DIN EN 81-20:2014

Ein großer Diskussionspunkt ist bei bestehenden Aufzügen die Nachrüstung eines UCM-Sicherheitssystems, dies ist mit dem Sachverständigen zu klären. 

In Österreich wird zwischen CE-gekennzeichneten Aufzügen und nicht gekennzeichneten Aufzügen ( Aufzüge < 1999) unterschieden. Die CE-gekennzeichneten Aufzuge unter liegen bei der Modernisierung der ASV2015. Da es kein Regelwerk für den Umbau gibt, hat die Stadt Wien einen Leitfaden für den Umbau von Aufzügen erstellt.

Verantwortlichkeiten:

Die Betreiberin oder der Betreiber des Aufzuges ist für die fristgerechte Durchführung der umfassenden sicherheitstechnischen Überprüfung (Evaluierung) sowie für die fristgerechte Umsetzung der vorgeschriebenen erforderlichen Maßnahmen verantwortlich.  Die Aufzugsprüferin oder der Aufzugsprüfer überwacht die Einhaltung der Fristen und Maßnahmen.

Betreiberpflicht: Unabhängig von den Fristen wird angemerkt, dass im Rahmen der Sorgfaltsverpflichtung generell gilt, dass nur Anlagen zu betreiben sind, welche auch entsprechend sicher sind. Im Falle eines Unfalles besteht eine Haftung. Die Haftung orientiert sich in der Regel am „aktuellen Stand der Technik“. Diese rechtliche Konsequenzen kommen nach Unfällen zu tragen und verpflichten den Betreiber zum Schadensersatz.

Umbau / Modernisierung von bestehenden Aufzugsanlagen:
Als Umbau oder Modernisierung gilt, wenn bei der Modifikation eines Aufzugs bestehende Bauteile oder Komponenten belassen werden. Der Austausch von baugleichen Teilen im Rahmen von Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten gilt nicht als Umbau oder Modernisierung (länderspezifische Unterschiede beachten).
Mittels angemessener Methode sind die Änderungen festzustellen und daraus resultierende Gefahren zu ermitteln. Das Vorliegen neuer Risiken oder bestimmter Änderungen kann dazu führen, dass es sich beim Umbau oder der Modernisierung um eine wesentliche Änderung handelt.

Wesentliche Änderung
Eine wesentliche Änderung liegt vor, sobald die vorgenommene Änderung für die Funktionund Sicherheit des Aufzuges von Bedeutung ist. Als wesentliche Änderungen an einem bestehenden Aufzug gelten insbesondere:
– Erhöhung der Nenngeschwindigkeit
– Erhöhung der zu bewegenden Massen (Summe von Kabine, Traglast, Gegengewicht, etc.)
– Änderung der Förderhöhe oder Zugänge
– Änderung der Schutzräume im Schachtkopf / grube

Liste der signifikanten Gefährdungen EN81-80:2019

Nr. Gefährdung/Gefährdungssituation Nr. in
EN 81-80:2003
1 Allgemeines
11 Fehlende oder eingeschränkte Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität 2
12 Fehlender oder unzulänglicher Widerstand gegen mutwillige Zerstörungen 4
13 Unzureichender Feuerwehraufzug Nicht abgedeckt
14 Fehlende oder unzulängliche Reaktion des Aufzugs im Brandfall 5
15 Fehlende oder unzulängliche Erdbebensicherheit Nicht abgedeckt
16 Vorhandensein schädlicher Stoffe 1
2 Schacht
21 Unzulängliche Schließeinrichtungen an Zugangs-, Notfall- und Inspektionstüren zum Schacht und zur Schachtgrube 8
22 Kein Anhalten des Fahrkorbs bei geöffneter Zugangs-, Notfall- und Inspektionstür zum Schacht oder zur Schachtgrube 8
23 Durchbrochene Schachtumwehrung 6
24 Durchbrochene Schachtumwehrung nahe Türverriegelungen 33
25 Teilumwehrter Schacht mit zu niedriger Umwehrung 7
26 Unzulängliche senkrechte Fläche unterhalb der Schachttürschwelle 9
27 Betretbare Räume unterhalb des Schachts bei fehlender Fangvorrichtung am Gegengewicht/Ausgleichsgewicht 10
28 Fehlendes oder unzulängliches Gitter des Gegengewichts/Ausgleichsgewichts in der Schachtgrube 11
29 Fehlende oder unzulängliche Abtrennung in der Schachtgrube bei Aufzügen im selben Schacht 12
210 Fehlende oder unzulängliche Abtrennung von beweglichen Teilen von Aufzügen bei gemeinsam genutztem Schacht 13
211 Unzulängliche Schutzräume und Freiräume im Schachtkopf 14
212 Unzulängliche Schutzräume und Freiräume in der Schachtgrube 14
213 Fehlende oder unzulängliche Mittel für den Zugang zur Schachtgrube 15
214 Fehlende oder unzulängliche Schachtbeleuchtung 17
215 Fehlende oder unzulängliche Bremseinrichtung in der Schachtgrube 16
216 Fehlende Notrufauslöseeinrichtungen in der Schachtgrube und auf dem Fahrkorbdach 18
217 Übermäßiger horizontaler Abstand zwischen der inneren Wand des Schachts und der Türschwelle, dem Türrahmen des Fahrkorbs oder der Schließkante von Fahrkorb-Schiebetüren 58
218 Übermäßiger horizontaler Abstand zwischen Fahrkorb und Schachttür 59
219 Übermäßiger Abstand zwischen den Führungskanten des Fahrkorbs und den Schachttüren Nicht abgedeckt
3 Betriebsräume und Rollenräume
31 Fehlende oder unsichere Zugänge zu den Aufstellungsorten von Triebwerks- oder Rollenraum 19
32 Unzureichende Beleuchtung in den Betriebsräumen und Rollenräumen 23
33 Fehlende oder unzulängliche Bremseinrichtung(en) im Rollenraum 16
34 Unzureichende Aufhängepunkte für die Handhabung von Einrichtungen in den Betriebsräumen und oben im Schacht 24
35 Rutschiger Boden in Aufstellungsorten von Triebwerks- oder Rollenraum 20
36 Unzulängliche horizontale und vertikale Freiräume in den Betriebsräumen 21
37 Fehlender oder unzulänglicher Schutz bei unterschiedlichen Ebenen und Vertiefungen im Triebwerksraum 22
38 Keine oder unzulängliche Kommunikationseinrichtung zwischen Fahrkorb und dem Ort des Notbetriebs 72
4 Schachttüren und Fahrkorbtüren
41 Durchbrochene Schachttüren 25
42 Durchbrochene Fahrkorbtüren 25
43 Unzulängliche Festigkeit der Schachttüren 26
44 Unzulängliche Festigkeit der Fahrkorbtüren Nicht abgedeckt
45 Unzureichendes Glas in den Schachttüren außer Schauöffnungen 27
46 Unzureichendes Glas in den Fahrkorbtüren außer Schauöffnungen 27
47 Unzureichende Glasschauöffnungen in den Schachttüren 27
48 Unzureichende Glasschauöffnungen in den Fahrkorbtüren 27
49 Fehlende oder unzureichende nichttrennende Schutzeinrichtung (z. B. Lichtschranke) für das erneute Öffnen kraftbetätigter Fahrkorb- und Schachtschiebetüren 30
410 Fehlende oder unzureichende nichttrennende Schutzeinrichtung (150 N) für das erneute Öffnen kraftbetätigter Schiebetüren 30
411 Fehlende oder unzureichende nichttrennende Schutzeinrichtung (150 N) für kraftbetätigte Türen außer Schiebetüren Nicht abgedeckt
412 Fehlender oder unzulänglicher Schutz gegen das Einziehen von Kinderhänden bei waagerecht bewegten Fahrkorb- oder Schachttüren mit Glas 28
413 Fehlende oder unzulängliche Beleuchtung an den Schachtzugängen 29
414 Fehlende sichere Verriegelungseinrichtung an der Schachttür 31
415 Fehlende Spezialvorrichtung (z. B. Dreikantschlüssel) zur Notentriegelung der Schachttür 32
416 Fehlendes oder unzulängliches automatisches Schließen oder Verriegeln der Schachttür, nachdem diese aus irgendeinem Grund geöffnet wurde, als der Fahrkorb außerhalb der Entriegelungszone war 34
417 Unzulängliche Verbindung zwischen mehreren Türblättern von Schachttüren (fehlende Verbindung oder fehlende Verriegelung) 35
418 Unzulängliche Feuerbeständigkeit der Schachttür 36
419 Bewegen der Fahrkorbtür bei geöffneter (geschwenkter) Schachttür 37
420 Fahrkorb ohne Tür(en) 40
421 Fehlende Fahrkorbtürdrossel, wo die Verriegelungseinrichtung der Schachttür zugänglich ist, wenn die Fahrkorbtür außerhalb der Türzone geöffnet wird Nicht abgedeckt
5 Fahrkorb, Gegengewicht und Ausgleichsgewicht
51 Großer Fahrkorbbereich im Verhältnis zur Nennlast 38
52 Fehlende Schürze oder unzureichende Länge der Schürze am Fahrkorb 39
53 Unsichere Verriegelung der Notklappe auf dem Fahrkorb 41
54 Unzureichende Festigkeit des Fahrkorbdachs und der Notklappe 42
55 Fehlender oder unzulänglicher Schutz gegen Absturz vom Fahrkorbdach 43
56 Nicht ausreichende Lüftung im Fahrkorb 44
57 Unzulängliche Beleuchtung im Fahrkorb 45
58 Fehlende oder unzulängliche Notbeleuchtung im Fahrkorb 46
59 Fehlende Notbeleuchtung auf dem Fahrkorbdach Nicht abgedeckt
510 Fehlende oder unzulängliche Kontrolle der Beladung 73
511 Fehlendes oder unzulängliches Fern-Notrufsystem 71
6 Aufhängungsmittel, Ausgleichsmittel, Schutz gegen freien Fall, Übergeschwindigkeit, unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs und Absinken des Fahrkorbs
61 Fehlender oder unzulänglicher Schutz an Treibscheiben, Seilrollen oder Kettenrädern gegen Verletzungen 47
62 Fehlender oder unzulänglicher Schutz gegen das Herausspringen von Seilen/Ketten aus der Treibscheibe, Rollen oder Kettenrädern 48
63 Fehlender oder unzulänglicher Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern zwischen Seilen/Ketten und Treibscheiben, Seilrollen oder Kettenrädern 49
64 Fehlender oder unzulänglicher Schutz gegen freien Fall oder Abwärtsbewegungen mit überhöhter Geschwindigkeit 50
54
65 Fehlende oder unzulängliche Schutzmaßnahmen gegen unkontrollierte Aufwärtsbewegungen von Treibscheibenaufzügen mit Gegengewicht 52
66 Fehlende oder unzulängliche Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigte Bewegungen des Fahrkorbs mit offenen Türen 53
67 Fehlender oder unzulänglicher Schutz gegen Absinken bei hydraulisch angetriebenen Aufzügen 54
68 Fehlende oder unzulängliche Schlaffseilschalter am Begrenzerseil 51
69 Fehlende oder unzulängliche Schlaffseil-/-ketten-Einrichtung 63
7 Führungsschienen, Puffer und Notendschalter
71 Unzulängliche Führungen für Gegengewicht oder Ausgleichsgewicht 55
72 Fehlende oder unzulängliche Puffer 56
73 Fehlende oder unzulängliche Notendschalter 57
8 Triebwerk
81 Unzulängliche Motorbremse (nur ein Bremssatz) Nicht abgedeckt
82 Fehlendes oder unzulängliches System für den Notbetrieb 60
83 Fehlendes oder unzulängliches Stillsetzen des Antriebs und Überwachung seines Stillstands 62
84 Fehlende Motorlaufzeitüberwachung 64
85 Fehlendes Absperrventil (Hydraulikaufzüge) 61
86 Fehlende oder unzulängliche Einrichtung zur Verhinderung des Absinkens des Kolbens bei Hydraulikaufzügen 65
9 Elektrische Installationen und Einrichtungen
91 Unzulänglicher Schutz gegen elektrischen Schlag (direktes Berühren) 66
92 Unzulängliche Kennzeichnung von Anschlussklemmen, die nach dem Ausschalten des Hauptschalters unter Strom bleiben 66
93 Fehlender oder unzulänglicher Schutz gegen Überhitzung des Triebwerksmotors 67
94 Fehlender abschließbarer Hauptschalter 68
95 Fehlende oder unzulängliche Bremseinrichtung an der Anlage im Aufstellungsort von Triebwerk und Steuerung Nicht abgedeckt
10 Schutz gegen elektrische Fehler, Steuerungen, Vorrechte
101 Fehlender Erdfehlerschutz in Stromkreisen mit elektrischen Sicherheitseinrichtungen oder in Schaltkreisen zur Steuerung der Bremse oder des Abwärtsventils Nicht abgedeckt
102 Fehlender Schutz gegen Phasenumkehr 69
103 Unzulängliche Ausgleichs- und/oder Haltgenauigkeit 3
104 Fehlende oder unzulängliche Inspektionssteuerung und/oder Bremseinrichtung auf dem Fahrkorbdach 70
105 Fehlende oder unzulängliche Inspektionssteuerung in der Schachtgrube Nicht abgedeckt
11 Schilder, Kennzeichnungen und Anleitungen für den Betrieb
111 Fehlende Hinweise, Kennzeichnungen und Bedienungsanleitungen 74

 

Linkedin: Gernot Einsiedler