Taucht man in die Welt der Aufzüge ein, so stoßt man auf eine Vielzahl von Begriffen. Die Bezeichnung „Aufzug“, „Fahrstuhl“ und auch „Lift“ sagt wenig über die Art und Technik aus. Die Bezeichnungen „Aufzug“ oder „Fahrstuhl“ oder „Lift“ sind regionsabhängig. Die korrekte Bezeichnung gemäß EU-Richtlinie wäre „Aufzug“.

Es ist zu unterscheiden ob es sich um einen „Aufzug / Fahrstuhl“ nach der Aufzüge-Sicherheitsverordung ASV oder um eine aufzugsähnliche Maschine („Lift“) nach der Maschinenrichtlinie MSV handelt. Die meisten Begriffe sind nicht eindeutig.

Personenaufzug, Autoaufzug, Lastenaufzug (mit Personentransport), Feuerwehraufzug, Evakuierungsaufzug, Hochhausaufzug, Glasaufzug, Panoramaaufzug, runder Glasaufzug, Bettenaufzug, Gargagenaufzug, Doppelstockaufzug – alle diese Begriffe bezeichnen Aufzüge nach der Aufzüge-Sicherheitsverordung ASV mit der Hauptnorm EN81-20/50. Die Geschwindigkeit ist unterschiedlich und von der Planung abhängig.
Unterschieden wird hauptsächlich im Einsatzbereich. Dadurch ergibt sich die Ausstattung (z.B. Lastenlift: Riffelblechboden, Scheuerleisten, verstärkte Schwellen oder beim Panoramaaufzug die Wände aus Glas) und in den erforderlichen erweiterten Funktionen (z.B. Feuerwehraufzug).

Durchlader (gegenüberliegende Einstiege) und Übereckaufzug (90° versetzt) geben die Position der Türen an.

Selten aber doch gibt es auch Aufzugsanlagen mit 3-Türen

Einzelaufzug, Duplex, Triplex, 4-Gruppe – bezeichnen die Anzahl der Aufzüge im Verbund. Bis 3 Aufzüge werden sie i.d.R. der Reihe nach aufgebaut, darüber gegenüberliegend. In Hochhäuser,  Krankenhäuser,  große Geschäfts- und Verwaltungsgebäude werden mehrere Aufzugsanlagen eingesetzt um Wartezeiten und Förderkapazität der Gebäudenutzung anzupassen. Bei Hochhäusern ist eine Zielrufsteuerung (Zielwahlsteuerung) zu überlegen.

Kleinlastenaufzüge (Speiseaufzug, Kantinenaufzug, Laboraufzug), Lastenlift (ohne Personentransport) = Güteraufzug, Unterfluraufzug, Homelift, Hebebühne, Behindertenlift, Treppenlift, Sessellift, Plattformlift, Schrägaufzug, Bauaufzug bzw. Baustellenaufzug, Kranführeraufzug, Schachtförderanlagen, Bühnenaufzug, Badewannenlift, Paternosteraufzug (Personen-Umlaufaufzug).
Diese Gruppe bezeichnen Lifte welche nach der Maschinenrichtlinie MSV errichtet werden. Wenn sie Personen transportieren, dann müssen sie i.d.R. baumustergeprüft sein und dürfen nicht schneller als v<=0,15m/s fahren.

Rechtliche Definition:
„Aufzug“ ein Hebezeug, das zwischen festgelegten Ebenen mittels eines Lastträgers verkehrt, der sich an starren, gegenüber der Horizontalen um mehr als 15° geneigten Führungen entlang fortbewegt und bestimmt ist, Personen und oder Güter zu transportieren.

„Kleingüteraufzug“ ein Güteraufzug, dessen Lastträger wegen seiner Maße und Ausführung für Personen nicht betretbar ist.

„Hebeeinrichtung für Personen“ ist ein Hebezeug, auf das die Kriterien eines Aufzugs zutreffen, das jedoch lediglich eine Fahrgeschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s hat, sowie Hebeanlagen mit Lastträgern, die sich zwar nicht unbedingt an starren Führungen entlang, aber in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn bewegen.

Linkedin: Gernot Einsiedler