Die Norm stellt das Bindeglied zwischen dem Feuerwehraufzug und dem Standardaufzug, der im Brandfall nicht benutzt werden darf, her.

Zielgruppe der EN 81-76: Nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch Menschen mit temporären Einschränkungen, Kinder, Schwangere oder Personen mit Demenz. Durch die Nutzung der 10 bis 15 Minuten bis zum Eintreffen der Feuerwehr kann die Evakuierung beschleunigt und die Arbeit der Rettungskräfte erleichtert werden.

Evakuierungsaufzüge sollen helfen bewegungseingeschränkte Personen, ein Gebäude schnell und sicher zu verlassen.

In der Europäischen Union gibt es keine einheitliche Regelung für die Nutzung von Feuerwehraufzüge. 

Evakuierungsaufzüge sollen keine Rettungswege oder Feuerwehraufzüge ersetzen. Es handelt sich um kein Rettungsmittel für die Feuerwehr, sondern um ein technisches Hilfsmittel zur erweiterten Selbstrettung. 

Eine pauschale Forderung nach Aufzügen gemäß EN 81-76 in Ausschreibungen ist nicht ausreichend. Die technische Konfiguration muss individuell auf Basis eines objektbezogenen Evakuierungskonzepts festgelegt werden, welches wiederum auf dem Brandschutzkonzept des Gebäudes aufbaut.

Technik allein genügt nicht; Betreiber, Nutzer und die örtliche Feuerwehr müssen über den Betrieb informiert und geschult werden. Zudem müssen verantwortliche Personen wie Evakuierungshelfer auf den Stockwerken benannt werden, um sicherzustellen, dass die Aufzüge prioritär von Menschen mit Behinderungen genutzt werden.

Evakuierungsaufzüge müssen unter anderem über zusätzliche Merkmale wie eine Deckenluke zur Fremdrettung verfügen und benötigen – je nach Gebäudeklasse – eine Notstromversorgung oder Batteriepufferung.

Betriebsarten der Evakuierung
Die Norm sieht drei verschiedene Phasen vor: den automatischen, den fernunterstützten (via Leitstelle mit Video/Audio) und den fahrerunterstützten Evakuierungsbetrieb (durch geschulte Helfer).

Automatischer Evakuierungsbetrieb: Ermöglicht die sofortige Selbstrettung ohne Wartezeiten auf Personal.

Fernunterstützter Betrieb: Die Evakuierung wird über eine Leitstelle mit entsprechenden Kommunikationssystemen begleitet.

Fahrerunterstützter Betrieb: Einsatz von geschultem Personal direkt im Aufzug, oft abhängig von der Gebäudenutzung oder nationalen Traditionen.

Klassifizierung
Die EN 81-76 verweist in vielen Punkten (z. B. Fahrkorbabmessungen, Sprachansagen, Bedienelemente) auf die Barrierefreiheitsnorm EN 81-70, deckt jedoch nicht alle deren Anforderungen ab; weitere projektspezifische Merkmale müssen zusätzlich gewählt werden.

Je nach Gebäudetyp erfolgt eine Einteilung in Klassen:

Klasse A: Für niedrige, einfache Gebäude.

Klasse B: Für höhere Gebäude (insbesondere dort, wo Feuerwehraufzüge vorgeschrieben sind) oder Gebäude mit einer hohen Anzahl an Menschen mit Behinderungen.

VDI RICHTLINIE 6017 – Steuerung für den Brandfall:

In Deutschland kennt man eine verlängerte Betriebszeit für einen Aufzug gemäß VDI 6017. Sie wird als jene Zeit verstanden, um die der Aufzug nach Eintritt eines unkritischen Brandereignisses bis zur Brandfallfahrt weiter betrieben werden kann.
Bei größeren Neu- und Umbauten empfiehlt es sich, die Personenaufzugsanlage in Absprache mit dem Hersteller und den zuständigen Behörden auf eine im Brandfall verlängerte Betriebszeit gemäß den Anforderungen der VDI 6017 auszulegen. Eine verlängerte Betriebszeit bietet zusätzlich zu sonstigen Maßnahmen eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit, Personen mit Bewegungseinschränkungen aus Geschossen ohne ebenerdigen Endausgang ins Freie zu evakuieren. Allerdings sollte diese Maßnahme nicht als alleinige Maßnahme zur Evakuierung von bewegungseingeschränkten Personen, sondern nur als zusätzliche Möglichkeit der Entfluchtung dienen.

Die VDI 6017 baut auf dem Vorhandensein einer Brandmeldeanlage und einer Brandfallsteuerung der Aufzüge des betreffenden Gebäudes auf. In Kombination beider Anlagen soll eine Verlängerung der Betriebsdauer der Aufzüge nach Brandmeldung unter bestimmten Voraussetzungen erreicht werden. Dazu wurden vier Stufen definiert:

Stufe A

Sofortiges Auslösen der Brandfallsteuerung nach einer Brandmeldung (keine verlängerte Betriebsdauer)

Stufe B

Begrenzter Weiterbetrieb der Aufzüge bei einem unkritischen Brandereignis

Stufe C

Evakuierungsaufzug gemäß EN 81-76

Stufe D

Feuerwehraufzug gemäß EN 81-72

Besonders hervorzuheben sind hier die organisatorischen, bzw. planerischen Leistungen. Hier muss eine genaue Abstimmung zwischen dem Brandschutzfachplaner, dem Ersteller der Brandfallsteuermatrix, dem Errichter der Aufzugsanlagen und dem Bauherren erfolgen. Es ist dabei auf Grundlage der objektspezifischen Gefährdungsanalyse festzulegen unter welchen Kriterien ein Weiterbetrieb der Aufzüge nicht mehr möglich ist.

Linkedin: Gernot Einsiedler