Die Aufgaben und Pflicht des Aufzugswärters (Hebeanlagenwärters) ist für einen ordnungsgemäßen Betriebes der Aufzüge zu sorgen:

  • Dies erfolgt durch regelmäßige Kontrolle des Aufzuges um die Funktionssicherheit der Notrufeinrichtung, Fahrkorbbeleuchtung, Bündigstellung des Fahrkorbes, Beschädigungen, etc. sicherzustellen (siehe unten)
  • etwaige Mängel zu melden
  • Bei Sicherheitsmängeln kann eine Außerbetriebsetzung des Aufzuges durch den Aufzugswärter  erforderlich sein. Die Wartungsfirma ist umgehend in diesem Fall zu informieren.

Auszug aus dem Wiener Aufzugsgesetz 2006 (WAZG 2006), § 14 (1): „Der Aufzugswärter oder die Aufzugswärterin hat die schriftliche Erklärung abzugeben, dass er oder sie die Durchführung der regelmäßigen Betriebskontrollen und im Falle der
Beauftragung mit der Notbefreiung diese verantwortlich übernommen hat.“

Die Pflichten von Aufzugswärtern und Hebeanlagenwärtern sind in Landesgesetzen & Verordnungen festgelegt.

In Deutschland wird die Betriebskontrolle in der „Technische Regel für Betriebssicherheit der TRBS 3121“ für den Betrieb von Aufzügen definiert.

Betriebskontrollen anhand des Wr.Aufzugsgesetz WAZG 2006 §12(3) :
Die Aufzugskontrollen sind einmal in 3 Monaten von den Aufzugskontrolloren durchzuführen. Dabei ist es irrelevant, an welchem Tag in diesen 3 Monaten die Aufzugskontrollen durchgeführt werden. Zu beachten ist jedoch, dass der Zeitabstand zwischen zwei Betriebskontrollen dabei 4 Monate nicht überschritten werden darf, d.h. es ist unbedingt darauf zu achten, wann innerhalb des vorhergehenden Quartals die Aufzugskontrolle durchgeführt wurde (siehe Auszug aus B2458).

Bei wöchentlicher Betriebskontrolle gilt dies analog.

Eine Aufzugskontrolle umfasst folgende Schritte und Folgemaßnahmen:

1. Überprüfung der Notrufeinrichtung in den Aufzugskabinen
Die Notruftaste (Taste mit Glockensymbol) muss (einmal kurz, dann einmal lang) gedrückt werden und anschließend solange gewartet werden, bis eine deutliche Sprechverbindung hergestellt ist (die Registrierung kann bis zu mehreren Minuten dauern; es empfiehlt sich, diese Prüfung nicht morgens/vormittags durchzuführen). Nachdem die Sprechverbindung hergestellt wurde gibt der Aufzugskontrollor den Standort der Aufzugsanlage bekannt oder erfrägt den Standort der Aufzugsanlage.

2. Fahrkorbbeleuchtung
Die Fahrkorbbeleuchtung muss funktionieren. Es muss mindestens eine der zwei vertikalen Neonröhren im Fahrkorb funktionieren.

3. Haltegenauigkeit
Die vorgeschriebene Haltegenauigkeit (Ebenerdigkeit) des Aufzuges muss in jeder Etage und in jeder Fahrtrichtung gegeben sein (Toleranzgrenze ~ 2 cm nach oben bzw. nach unten).

Wenn mindestens einer der drei genannten Prüfschritte negativ verläuft, ist der Aufzug unverzüglich außer Betrieb zu setzen und die zuständige AUFZUGSFIRMA zu verständigen.

4. Beschädigungen
Es dürfen keine offensichtlichen Beschädigungen vorliegen (z.B. am Fußboden im Aufzug oder vor dem Aufzug, Schachttüren, Fahrkorbwände, Fahrkorbbeleuchtung, Befehlsgeber in der Haltestelle und im Fahrkorb, etc.).

Wenn eine offensichtliche Beschädigung vorliegt, ist der Aufzug unverzüglich außer Betrieb zu setzen und die zuständige AUFZUGSFIRMA zu verständigen.

5. Schließkraftbegrenzer testen (Bei Widerstand wird Türe nicht geschlossen)

6. Tür-Auf-Taste

7. Lichtschranken/gitter

Wenn einer der Prüfschritte 5., 6., 7., negativ verläuft, ist die zuständige AUFZUGSFIRMA zu verständigen.

8. Prüfung der Schachttüren
Die Schachttüren dürfen sich nicht öffnen lassen, solange sich der Fahrkorb außerhalb der Entriegelungszone befindet. Dies ist in jedem Stock manuell zu prüfen.

Wenn sich eine Schachttüre manuell von außen öffnen lässt, darf der Aufzugskontrollor die Stelle nicht mehr verlassen und ist umgehend die zuständige AUFZUGSFIRMA zu verständigen.

9. Kontrolle des Vorplatzes und des Schachtes
Die Beleuchtung und deren Betätigungsschalter muss vor jeder Haltestelle funktionieren. Des weiteren ist auf eine mögliche Stolpergefahr, etc. zu achten. Der Schacht darf keine Beschädigungen, z.B. Löcher, aufweisen.

10. Aufzug wegfahren
Der Aufzug darf erst wegfahren, nachdem die Tür zu ist.

Wenn der Prüfschritt negativ verläuft, ist der Aufzug unverzüglich außer Betrieb zu setzen und die zuständige AUFZUGSFIRMA zu verständigen.

11. Lesbare und aktuelle Benutzerhinweise
Die Benutzerhinweise müssen lesbar sein. Wenn es infolge von z.B. Modernisierungen zu Änderungen kommt sind die Benutzer-hinweise zu aktualisieren.

Artikel aus dem Liftjournal:

liftjournal betriebskontrolle

 

Linkedin: Gernot Einsiedler